TeeröleFür den Außenbereich wurden Hölzer haufig mit Teeröl (Karbolineum) impragniert. Die Verwendung von Teerölen als Bestandteil von Holzschutzmitteln für Innenraume ist durch die Teerölverordnung seit 1991 verboten.
Eine spatere Verwendung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Teeröle enthalten große Mengen an Polycyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Phenolen und Kressolen. Außerdem wurden zur Wirkungssteigerung haufig stark fungizide Wirkstoffe (z.B. Phosphorsaureester, Dieldrin, Lindan, Propoxur) beigesetzt. Gesundheitliche AspekteAuf Grund ihres PAK-Gehaltes werden Teerprodukte als krebserregend eingestuft.
Bei chronischer Einwirkung wurden schwere Schadigungen der Knochenmarksfunktionen und Reduktion der Bildung von roten und weißen Blutkörperchen bzw. Knochenmarkszellen beobachtet. Untersuchung und SanierungBei Teerölen handelt es sich um Wirkstoffgemische, deren Zusammensetzung stark variiert. Zur Bestimmung der Sanierungsbedürftigkeit müssen die Konzentrationen der Einzelstoffe ermittelt und nach den
entsprechenden Grenz- bzw. Prüfwerten bewertet werden. |