PCBPolychlorierte Biphenyle sind ein Stoffgemisch aus bis zu 209 Einzelverbindungen. PCB werden aufgrund ihrer günstigen chemischen und physikalischen Eigenschaften bereits seit den 20er-Jahren industriell produziert und z.B. als Weichmacher, Dielektrikum und Flammschutzmittel verwendet. In Ihrer Struktur und Giftigkeit ahneln sie den Dioxinen und Furanen. Zur Zeit gehen haufig aufwandige Sanierungen von öffentlichen Gebauden, insbesondere Schulen
und Kindergarten aus den Siebzigerjahren, durch die Presse. Es ist aber davon auszugehen, dass auch viele private Hauser und Wohnungen mit PCB belastet sind. PCB sind geruch- und geschmacklos und können auch in hohen Konzentrationen von Menschen deshalb nicht wahrgenommen werden. Die Anwendung und Herstellung ist in Deutschland seit 29.7.1989 durch die "Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen (PCT) und zur
Beschrankung von Vinylchlorid" verboten. Als Ersatzstoffe werden seit dem z.B. Silikonöle und Phthalsaureester (s. Weichmacher) verwendet. Der Einsatz von PCB in offenen Systemen mit der Möglichkeit des Übergangs in die Raumluft wurde bereits 1978 gesetzlich untersagt. In offenen Systemen kamen PCB als Weichmacher in sowie in dauerelastischen Fugenmassen, Kunststoffen, Lacken, Farben und Klebern zur Anwendung. Als Flammschutzmittel wurden sie in beschichteten Deckenplatten und brandhemmenden Anstrichen verwendet. Die genannten Materialien können durch Ausgasung über Jahrzehnte Raumluft- und Hausstaubbelastungen verursachen. Ferner ist der Einsatz als Schmier-, Schneid- und Bohröle in der Metallverarbeitung zu nennen. In geschlossenen Systemen wurde PCB u.a. als Öle für Transformatoren und in Kondensatoren verwendet. Im Innenraum wurden z.B. durch alte, undichte Kleinkondensatoren an
Leuchtstoffröhren Raumluftbelastungen verursacht. Gesundheitliche AspektePCB reichert sich im Fettgewebe an und weist eine hohe chronische Toxizitat auf. Die Aufnahme von PCB kann über die Atemluft, durch Resorption über die Haut oder durch Lebensmittel, die in der Nahe hochbelasteter Stoffe gelagert wurden erfolgen. Folgen einer chronischen PCB Belastung sind Schadigung der inneren Organe und des Nervensystems,
Fruchtschadigung bei Schwangeren, Störungen des Immunsystems und des Leberstoffwechsels sowie verminderte Bildung roter Blutkörperchen. Besonders gefahrdet sind Kleinkinder, die beim Spielen auf dem Fußboden verstarkt PCB aus dem Hausstaub aufnehmen können. Untersuchung und SanierungBei Gebauden, die zwischen Anfang der 60er und Mitte der 70er-Jahre errichtet bzw. saniert wurden, ist eine Kontamination mit PCB
möglich bis wahrscheinlich. Hier kann durch eine fachkundige Begehung, Bestandesaufnahme und ggf. Probenahme Klarheit geschaffen werden. Werden verdachtige Materialien gefunden, werden diese auf ihren PCB-Gehalt untersucht. Bestatigt sich der Verdacht, ist durch Raumluft- oder Hausstaubuntersuchungen die tatsachliche Gefahrdung der Nutzer und damit die Dringlichkeit einer Sanierung zu ermitteln. Die PCB-Richtlinie der Lander nennt für die Raumluft einen Vorsorgewert von 300 ng/m3,
bei dessen Einhaltung keine weiteren Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich seien. Bei Werten zwischen 300 ng/m3 und 3000 ng/m3 sollen mittelfristig, bei Werten über 3000 ng/m3 unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Für die Hausstaubbelastung existieren keine offiziellen Grenzwerte. Es wird aber davon ausgegangen, dass bei Werten über 5 mg/kg eine Belastungsquelle im Raum vorhanden ist.
Die sicherste Sanierung besteht in der vollstandigen Entfernung der belasteten Materialien. Wie bei anderen schwerflüchtigen Schadstoffen besteht auch hier die Gefahr von Sekundarkontaminationen, d.h. benachbarte Materialien wurden im Laufe der Zeit belastet und wirken heute selbst als Schadstoffquelle. Solche Sekundarquellen können unter Umstanden auch durch Beschichten saniert werden. Die PCB-Sanierungsmaßnahmen
sind anzeigepflichtig und dürfen nur durch qualifizierte Fachfirmen durchgeführt werden. Der Sanierungserfolg ist durch Raumluftmessungen nachzuweisen. Für die Entsorgung der nach Sanierung oder Abbruch anfallenden PCB-haltigen Abfälle sind außerdem umfangreiche abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. |