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Chemische Innenraumschadstoffe

 

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Lösungsmittel u.a. flüchtige organische Substanzen

Die Begriffe Lösungsmittel und flüchtigen organischen Verbindungen (englisch: Volatile Organic Compounds, VOC) werden haufig synonym verwendet. Der erste Begriff beschreibt die Verwendung, der zweite ist weiter gefasst und beschreibt eine chemische Eigenschaft, genauer den relativ niedrigen Siedepunktsbereich. Viele VOC können gesundheitlichen Problemen und Geruchsbelastigung verursachen. Die Gruppe der VOC ist sehr groß und kann deshalb hier nicht umfassend dargestellt werden. Nachfolgend werden die Eigenschaften der wichtigsten Innenraumschadstoffe aus dieser Stoffgruppe behandelt.

Untersuchung und Sanierung von VOC

Bei Verdacht auf eine Belastung durch Lösungsmittel bzw. VOC empfiehlt sich eine Probenahme und chemische Analyse von Raumluft mit einer Probenahmepumpe. Ein definiertes Volumen Raumluft wird durch bestimmte Sorbentien wie z.B. Aktivkohle oder Tenax geleitet. Da haufig mehrere verschiedene Lösungsmittel in Frage kommen und diese wiederum aus einem Stoffgemisch bestehen, werden nicht Einzelsubstanzen untersucht, sondern ein sogenanntes VOC-Screening durchgeführt. Aus einer Raumluftprobe werden dabei die Konzentrationen der wichtigsten VOC (etwa 60 Einzelverbindungen) ermittelt. Zur Bewertung der gemessenen Belastung werden je nach Fragestellung bzw. Disposition der Raumnutzer geeignete Grenz-, Richt-, Orientierungs- oder Zielwerte aus verschiedenen Quellen (BGA, WHO, AGÖF u.a.) herangezogen.

Durch ihre relativ hohe Flüchtigkeit "saniert" sich eine in Wohnungen vorliegende Lösemittelbelastung bei ausreichender Lüftung oft selbst innerhalb von wenigen Wochen. Bei schwerer flüchtigen VOC (z.B. Terpenen, Acetaten u.a.) oder bei großen Flachen, wie z.B. verklebten Teppichböden, kann dies aber bis zu einigen Monaten und langer dauern. Für empfindliche Menschen bzw. Allergiker bleibt dann nur eine Sanierung durch Entfernung der belasteten Materialien oder der Umzug in ein unbelastetes Gebaude. Stammt der Lösungsmitteleintrag aus benachbarten Gewerbebetrieben, sollte dies beim zustandigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Grundsatzlich sollten nach Renovierungen die Fenster einige Tage geöffnet und die betreffenden Raume wenn möglich nicht bewohnt werden, bis sich der "Renovierungsgeruch" verflüchtigt hat.
 

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Dr. Dipl. Ing. Ulrich Weiss, Mobil: 0163-2597864  |  Impressum