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Chemische Innenraumschadstoffe

 

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Holzschutzmittel und Pestizide

Bis heute werden chemische Holzschutzmittel für tragende Konstruktionen (Dachstühle, Deckenbalken) und im Außenbereich angewendet. Auch in Innenraumen wurden bis in die 80er-Jahre regelmaßig lösemittelhaltige Holzschutzmittel eingesetzt, obwohl dies nach neueren Erkenntnissen nicht erforderlich ist. Auch die bis dahin eingesetzten Holzanstriche enthielten haufig Biozide, wenn auch in geringeren Mengen als die entsprechend deklarierten Holzschutzmittel. Im Heimwerkerbereich werden die frei im Handel erhaltlichen Produkte oder verbotene Substanzen aus Altbestanden teilweise bis in die Gegenwart in Innenraumen angewendet.

Die Wirkstoffe von Insektiziden in Sprays, Pulvern, Mottenpapier und Köderdosen als Haushaltschemikalien oder als Fraßschutz in Teppichen sind in vielen Fallen identisch mit denen von Holzschutzmitteln. Dasselbe gilt fürFungizide, die außer in Holzschutzmitteln auch als Konservierungsmittel in Farben, Lacken und Lasuren eingesetzt wurden. Dies gilt umso mehr, wenn diese Produkte als pilzhemmend angepriesen werden.

Bevor im Folgenden detailliert auf die einzelnen Schadstoffe bzw. Schadstoffgruppen noch einige allgemeine Anmerkungen zur Untersuchung und Sanierung.

Sofern genau bekannt ist wo und welche Holzschutzmittel eingesetzt wurden, kann eine Sanierung auch ohne weitere Messungen geplant werden.

Bei Verdacht auf Einsatz von Holzschutzmitteln bzw. Pestiziden oder wenn die Höhe der tatsachlichen Belastung ermittelt werden soll, ist zur ersten Orientierung eine Analyse des Hausstaubes sinnvoll, an dem die ausgasenden Schadstoffe bevorzugt adsorbieren.

Bei einer Bestatigung der Belastung und einer Sanierungsplanung sollte eine entsprechende Messplanung mit Analyse von Material und ggf. Luftproben aufgestellt und ausgewertet werden. Die Bewertung der Ergebnisse gestaltet sich haufig schwierig, da für die meisten Innenraumschadstoffe keine verbindlichen Grenzwerte existieren. Es müssen in diesem Fall geeignete Richt-, Prüf- oder Orientierungswerte aus der Literatur ausgewahlt werden. Zudem treten bei empfindlichen bzw. sensibilisierten Personen schon unterhalb bestehender Grenzwerte gesundheitliche Beschwerden auf. Eine Bewertung muss deshalb stets die Gesamtsituation der Bewohner berücksichtigen.

Die wirksamste Sanierung besteht immer in der vollstandigen Entfernung der belasteten Materialien. In manchen Fallen kann auch Abhobeln, Reinigen oder Beschichten eine kostengünstigere Alternative darstellen. Wesentlich ist in jedem Fall eine umfassende Erhebung der belasteten Materialien. Bei sehr hohen Belastungen kann es auch zu Sekundarkontaminationen kommen, d.h. ursprünglich nicht behandelte Flachen oder Textilien im Raum nehmen so viel Schadstoffe auf, dass sie selbst als Schadstoffquelle wirken. In diesem Fall würde die Schadstoffkonzentration im Raum trotz einer Entfernung der primar behandelten Materialien kaum abnehmen.

Bei Abbruch und Sanierung bzw. bei der Entsorgung von behandeltem Holz sind einige rechtliche Vorgaben wie z.B. die Altholzverordnung (15.08.2002) und die PCB-Richtlinie der Lander (1996) zu berücksichtigen.
 

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Dr. Dipl. Ing. Ulrich Weiss, Mobil: 0163-2597864  |  Impressum