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Chemische Innenraumschadstoffe

 

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Chemische Innenraumschadstoffe

Als Mitteleuropäer verbringen wir heute 80 bis 90 Prozent unserer Zeit in geschlossenen Räumen.

Im Allgemeinen kein Problem. Chemisch belastete Baumaterialien und Einrichtungsgegenstände, Gebrauchschemikalien und immer häufiger auch Belastungen durch Schimmelpilze und Bakterien können jedoch die Gesundheit gefährden. Um so wichtiger ist es daher, im Wohn- und Arbeitsbereich gesunde Lebensbedingungen zu schaffen.

In den letzten Jahrzehnten standen in diesem Zusammenhang vor allem Asbest, Formaldehyd , Holzschutzmittel wie Pentachlorphenol (PCP) und Lindan, Polychlorierte Biphenyle (PCB) aus Fugenmassen, Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aus Parkettklebern sowie verschiedene Lösungsmittel im Mittelpunkt der Diskussion.

Hinzugekommen sind “neue” Wohngifte wie z.B. Pyrethroide, Terpene, Phosphorsäureester und Phthalate, welche zunehmend als Insektizide, Duftstoffe, Flammschutzmittel und Weichmacher verwendet werden. Weichmachere stehen im Zusammenhang mit dem Phänomen “Schwarze Wohnungen”, welches auch als Fogging bezeichnet wird.

Schimmelpilzen und Bakterien ist aufgrund ihrer großen Bedeutung als Verursacher von Innenraumbelastungen eine eigene Seite gewidmet.

Innenraumschadstoffe können schwere Erkrankungen, in höheren Konzentrationen sogar Vergiftungen und Organschädigungen verursachen. Viel häufiger und bei wesentlich geringeren Konzentrationen werden dagegen Allergien sowie diffuse Symptome wie Reizungen der Schleim- und Bindehäute, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Depressionen, Infektanfälligkeit etc. ausgelöst. Diese Symptome werden unter dem Begriff Sick Building Syndrome zusammengefasst.
 

Wir können helfen

Durch eine sachkundige Begehung in Verbindung mit gezielter Probenahme und Analyse können wir Schadstoffbelastungen nachweisen, bewerten und ihre Quellen bestimmen. Dies ermöglicht es Ihnen, unter sachkundiger Beratung geeignete Maßnahmen zu ergreifen um für die Zukunft ein gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Anfertigung eines entsprechenden Gutachtens wird erforderlich, wenn ein Rechtsstreit z.B. wegen Mietminderung oder Gewährleistungsansprüchen anhängig ist.


Dr. Dipl. Ing. Ulrich Weiss, Mobil: 0163-2597864  |  Impressum